Eingliederungshilfe

Das Angebot Eingliederungshilfe ist für Personen mit seelischer, geistiger oder körperlicher Behinderung vorgesehen.

Tätigkeitsbereiche der Eingliederungshilfe:

  • Bewältigung des Alltags
  • Unterstützung in Erziehungsfragen, schulischen oder beruflichen Belangen
  • Umgang mit drohender Isolation
  • Umgang mit Schwellenängsten gegenüber Dritten (z.B. Ämter, Beratungsstellen)
  • Anregungen und Hilfen bei der Freizeitgestaltung

Ziele der Eingliederungshilfe:

  • Schulische Fördererfolge ins häusliche Umfeld überleiten
  • Am gesellschaftlichen Leben teilhaben
  • Eine angemessene Tätigkeit ausüben
  • Sich zunehmend unabhängig von Pflege machen

Adressaten der Eingliederungshilfe:

Das Angebot Eingliederungshilfe wurde geschaffen für Menschen mit Angst- und Zwangsstörungen, Psychosen, Suchtproblemen, Depressionen, psychosozialen Problemen und chronischen Erkrankungen sowie mit Behinderungen.

Ablauf:

Die Helferinnen und Helfer kommen zu den betroffenen Menschen nach Hause. Im Hilfeplan werden die Ziele und der Umfang der Betreuung festgelegt und können später bei Bedarf angepasst werden.

Antrag auf Eingliederungshilfe:

Eingliederungshilfe ist beim örtlichen Jugendamt zu beantworten. Sie wird in der Regel zunächst für sechs Monate bewilligt, im Anschluss daran kann eine Verlängerung beantragt werden. Die Arbeitsschwerpunkte werden im Rahmen eines Hilfeplan in Absprache mit den Betroffenen, den HelferInnen und SozialarbeiterInnen des zuständigen Bezirksamts festgelegt.

Qualifikation:

Die Eingliederungshelferinnen und -helfer sind SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen und Personen mit vergleichbarer Ausbildung und häufig auch mit Zusatzausbildungen.