Familienhilfe (SPFH)

1. Hilfeart und Rechtsgrundlagen

Das Leistungsangebot Sozialpädagogische Familienhilfe ist eine Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII in Ausgestaltung des § 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe.

2. Merkmale der Leistung

Die SPFH ist eine aufsuchende Hilfe. Sie ist angelegt auf Erziehungsaufgaben und richtet sich an Familien, die Unterstützung in unterschiedlichen Lebensbereichen benötigen. Durch Betreuung und Begleitung soll Hilfestellung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen gegeben werden. Die Lösung von Konflikten und die Bewältigung von Krisen kann ebenso Aufgabe der Hilfe sein wie die Unterstützung im Kontakt mit Ämtern und anderen Institutionen.

2.1. Pädagogische Ausrichtung

  • Die Hilfe ist darauf ausgerichtet, dass die Familien zur Mitarbeit fähig und bereit sind.
  • Sie sollen sich aktiv an der Umsetzung der Ziele im Hilfeplan und der vereinbarten Teilleistungen im Sinne von Kooperation und Partizipation beteiligen.

2.2. Methoden

  • Es wird in der Regel nach den Konzepten und mit den Methoden systemischer Beratung gearbeitet.
  • Familienarbeit / Genogramm / Familienbrett,
  • Konfliktmoderation / Mediation,
  • Case – Management,
  • Soziale Beziehungsarbeit,
  • Die Hilfe in der Familie wird von zwei Mitarbeiter/Innen geführt. Die 1. Reihe erstellt die pädagogische Konzeption, die 2. Reihe begleitet die Hilfe.

2.3. Interkulturelle Kompetenz

  • Die Arbeit mit von Migration betroffenen Familien, Kindern und Jugendlichen und der damit verbundene interkulturelle Ansatz stehen bei uns im Vordergrund.
  • Wir bieten die Hilfen in folgenden Sprachen:
    Türkisch, Arabisch, Kurdisch, Persisch, Pakistanisch, Französisch, Englisch, Russisch, Rumänisch, Georgisch und Italienisch an.
  • Alle Mitarbeiter/Innen verfügen über z.T. langjährige Erfahrungen in der interkulturellen Arbeit mit Kindern, Jugendlichen und Familien und über muttersprachliche Kompetenzen.


2.4. Ablösungsprozesse

  • Selbst wenn nicht alle Schwierigkeiten bei Beendigung der Hilfe vollständig gelöst sind, bieten wir den Familien in Krisensituationen, die für sie alleine nicht lösbar sind Beratungsgutscheine.
  • Die Gutscheine sind nach Bedarf der Familie ausgerichtet (Beratungs- u. Freizeittermine) Die Familie kann die Gutscheine bei Bedarf bei der SAFJ e.V. einlösen.

3. Zielgruppe der Leistung

3.1. Merkmale des Personenkreises

Die SPFH wendet sich an Familien mit minderjährigen Kindern und Jugendlichen, die sich in schwierigen Lebenslagen oder Krisen befinden. Als Merkmal können in der Familie sowohl die Versorgung als auch das Wohl einzelner oder aller Kinder nicht mehr ohne Unterstützung gewährleistet werden.

3.2. Ausschlusskriterien

Fehlende Bereitschaft oder Fähigkeit zur Zusammenarbeit und aktiver Mitarbeit zum Erreichen der festgelegten Ziele.

4. Ziel der Leistung

Das Ziel jeder Erziehungshilfe ist die Deckung des in der Hilfeplanung gemäß §36 SGB VIII festgestellten individuellen Bedarfs.

Die Ziele der leistungsberechtigten Eltern/Personensorgeberechtigten, Kinder / Jugendliche sind im Hinblick auf Realisierbarkeit im Rahmen der Hilfeplanung mit den Fachkräften der Leistungserbringer und der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes konkret zu formulieren.

Die folgenden Ziele sind handlungsleitend für die pädagogische Arbeit, um die Lebensbedingungen der Kinder, Jugendlichen und ihrer Familien zu verbessern.

4.1 Ziele in Bezug auf die betreuten Kinder, Jugendlichen, ihre Familien und Angehörigen

Sicherung des Rechtes auf Förderung der Entwicklung und Erziehung junger Menschen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit, durch die Förderung ihrer individuellen und sozialen Entwicklung, insbesondere in den Bereichen Alltagsbewältigung, Problemlösungsfähigkeit, Umgang mit Eltern und Angehörigen;

  • einen Beitrag, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen, insbesondere in den Bereichen Bildung (Kita, Schule, berufliche Qualifikation), Gesundheit (z.B. verantwortungsbewusster Umgang mit dem eigenen Körper), soziale Integration;
  • die Beteiligung am Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefahren für ihr Wohl (z.B. im Hinblick auf ein straf- und suchtfreies Leben);
  • Beratung und Unterstützung der Eltern und anderer Erziehungsberechtigter bei der Erziehung, insbesondere durch die Verbesserung der Beziehung zum Kind und durch die Stärkung der Selbsthilfekräfte, Erziehungskompetenz und Verantwortung (z.B. durch wertschätzende Kommunikation und respektvollen Umgang);
  • einen Beitrag, positive Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Ihre Familien sowie eine kinder- und familienfreundliche Umwelt zu erhalten oder zu schaffen, insbesondere durch die Erschließung sozialräumlicher Ressourcen, z.B. durch Nutzung weiterer Hilfeangebote.