Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung

Kinder und Jugendliche bzw. junge Erwachsene können durch persönliche oder familiäre Lebenskrisen, Schul- oder Ausbildungsprobleme, Beziehungs- und Ablösungsprobleme sowie durch gefährdende Milieuerfahrungen in Krisen geraten, die sie nicht allein lösen können.

In der intensiven Einzelbetreuung arbeiten zwei qualifizierte Fachkräfte gemeinsam an einem Einzelfall und teilen sich die bewilligten Wochen und Betreuungsstunden. Bei Bedarf können sogar weitere Personen in der Betreuung mitarbeiten. Die qualifizierten Fachkräfte sind SozialpädagogInnen, SozialarbeiterInnen, PsychologInnen oder Fachkräfte mit vergleichbarer Qualifikation.

Ziele der intensiven Einzelbetreuung

  • Soziale Integration
  • Eigenverantwortliche Lebensführung ohne Hilfe von außen

Bereiche der intensiven Einzelbetreuung

  • Bewältigung des privaten und beruflichen Alltags
  • Beschaffung geeigneter Wohnmöglichkeiten
  • Unterstützung und Begleitung bei der Therapie
  • Entwicklung von schulischen und beruflichen Perspektiven
  • Hilfe bei der Verwaltung der Lebensgrundlagen (Versicherungen, Finanzen, Schriftverkehr usw.)
  • Entwicklung von sozio-emotionalen Fähigkeiten
  • Anregung und Unterstützung zur sinnvollen Freizeitgestaltung

Antragstellung

Der Antrag auf intensive Betreuung nach § 35 SGB VIII kann beim Jugendamt gestellt werden. Eine erste Bewilligung erfolgt i.d.R. zunächst für 6 Monate. Im Anschluss daran kann eine Verlängerung bei Bedarf beantragt werden.
Der Empfänger der Einzelbetreuung, die qualifizierte Fachkraft und die zuständigen MitarbeiterInnen des Jugendamtes legen gemeinsam die Arbeitsschwerpunkte im Hilfeplan fest. Nach einem Zeitraum von sechs Wochen werden diese Arbeitsschwerpunkte in einem gemeinsamen Gespräch nochmal auf die Zielangemessenheit überprüft und ggf. neu formuliert. Die Fachkräfte erstellen nachfolgend am Ende jeden Monats einen Bericht über den Verlauf der Betreuung.